Die Anforderungen an die Qualitätssicherung richten sich nach den Kriterien für Brandschutzanforderungen, Einrichtungen für den technischen Brandschutz sowie verwendeter Nachweisverfahren im Brandschutz. Die Einstufung erfolgt nach Nutzung, Gebäudegeometrie (Gebäudehöhe, Ausdehnung), Bauweise und besonderen Brandrisiken.
QSS 1
QSS 2
QSS 3
QSS 4
Architekt, Planer
Brandschutzfachmann
Brandschutzexperte
Brandschutzexperte
Gute Kenntnisse der Brandschutzvorschriften und der behördlichen Abläufe.
VKF, oder VKF Anerkannt
VKF
Expertenwissen im verlangten Spezialgebiet
Wir erstellen Brandschutzkonzepte die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern gestalten die Brandschutzplanung nach ihren architektonischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse. Von der Planung über deren Ausführung bis hin zur Schlusskontrolle mit den Behörden unterstützen wir sie während jeder Bauphase als QS-Verantwortlicher Brandschutz und erstellen ihnen auf Wunsch eine moderne, kosteneffiziente Unterhaltslösung.
Prävention
Vorbeugender Brandschutz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern rettet in den meisten Brandfällen Menschenleben.
Unter Baulichem Brandschutz werden alle baulichen Massnahmen an Neu-, Um- und Anbauten zusammengefasst, die im Brandfall zur Sicherheit von Personen und Gebäuden beitragen. In Standardkonzepten der Brandschutzvorschriften werden die Schutzziele mit vorgeschriebenen Massnahmen erreicht.
Unter Technischem Brandschutz werden alle technischen Einrichtungen und Massnahmen zusammengefasst, die u.a. dazu beitragen, Brände frühzeitig zu erkennen und die Ausbreitung möglichst zu verhindern. Technische Brandschutzmassnahmen unterstützen den baulichen Brandschutz.
Der abwehrende Brandschutz ist vorrangig die Aufgabe der Feuerwehr. Er tritt meistens in Erscheinung, wenn der vorbeugende Brandschutz nicht ausreichend war oder nicht eingehalten wurde. Der abwehrende Brandschutz gliedert sich in die Teilbereiche Menschenrettung sowie Brandbekämpfung und Objektschutz.
Unter Organisatorischer Brandschutz werden personelle und organisatorische Massnahmen zusammengefasst, welche vom Eigentümer oder der Nutzerschaft eigenverantwortlich wahrzunehmen sind. Die Verantwortung für den organisatorischen Brandschutz liegt bei Eigentümer und Nutzerschaft von Bauten.